sein. - schwesterlich. echt. individuell. nah.

Teilnahmebdingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Teilnahme an Workshops und Kursen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Teilnahme an Workshops und Kursen, die von Maria Jentsch durchgeführt werden, insbesondere:

  • „Vom Mädchen zur Frau“ inkl. Zyklusshow® bzw. Teenstar Seminartag - Workshop für Mädchen zwischen 9 und 16 Jahren
  • Body Spirit Soul konkret - Kurs für Frauen ab 18 Jahren

Durch die Anmeldung zur Veranstaltung erkennen die Teilnehmerinnen bzw. deren Sorgeberechtigte diese AGB an.

1. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

1.1 Leistungsumfang
Die Veranstalterin bietet folgende Leistungen an:

  • „Vom Mädchen zur Frau“ inkl. Zyklusshow® bzw. Teenstar Seminartag: Interaktiver Workshop für Mädchen (genaue Inhalte wie auf Flyer und Website beschrieben)
  • Body Spirit Soul konkret: Kurs für Frauen ab 18 Jahren (genaue Inhalte, Struktur und Termine wie auf Flyer und Website beschrieben)

1.2 Programmbeschreibung und Vertragsbestandteile
Die genauen Programminhalte, Termine, Dauer, Uhrzeit, Ort, Gruppengröße und Mindestteilnehmerzahl sind auf dem aktuellen Flyer und auf der Website der Veranstalterin www.wegbegleiterin-sein.de beschrieben und werden damit Bestandteil dieses Vertrags. Die Veranstalterin behält sich vor, auf Flyer und Website Änderungen vorzunehmen. Bei wesentlichen Änderungen werden Teilnehmerinnen rechtzeitig informiert.

1.3 Art der Leistung
Diese Workshops und Kurse sind keine psychologischen, therapeutischen oder medizinischen Angebote. Sie sind Bildungs- und Bewusstseinsprogramme auf Basis eines selbstgesteuerten, eigenverantwortlichen Prozesses.
Die Wirksamkeit dieser Programme hängt maßgeblich vom aktiven Mitteilen und echter Beteiligung der Teilnehmerinnen ab. Es gibt keine Erfolgsgarantie oder Heilversprechen.

2. Vertragsparteien und Vertragsfähigkeit

2.1 Veranstalterin
Veranstalterin ist: Maria Jentsch
Adresse: Ferdinandstr. 48, 09128 Chemnitz
Telefon: 0151 54 28 76 60
E-Mail: kontakt@wegbegleiterin-sein.de
Die Veranstalterin kann die Durchführung der Workshops und Kurse durch von ihr geschulte und ausgewählte Übungsleiterinnen/Referentinnen durchführen lassen. Dies berührt nicht ihre Verantwortung gegenüber den Teilnehmerinnen.

2.2 Teilnehmerinnen und Sorgeberechtigte
„Vom Mädchen zur Frau“ inkl. Zyklusshow® bzw. Teenstar Seminartag
Der Vertrag kommt mit den Sorgeberechtigten (Eltern, Erziehungsberechtigte, Vormund) zustande. Diese müssen den Anmeldebogen und diese AGB unterzeichnen. Die Teilnahme ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten zulässig.
Body Spirit Soul
Die Teilnehmerin ist selbst Vertragspartei und bestätigt durch die Anmeldung ihre Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit.

3. Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Anmeldeverfahren
Anmeldungen erfolgen durch Ausfüllen und Unterzeichnung des Anmeldeformulars und Bestätigung dieser AGB.

3.2 Anmeldebindung
Mit der Übersendung des ausgefüllten Anmeldebogens an die Veranstalterin erklärt die Teilnehmerin/der/die Sorgeberechtigte/n verbindlich, die Mindestteilnehmerzahl (wie auf aktuellen Flyer/Website genannt) akzeptiert zu haben und sich damit einverstanden, dass die Veranstaltung ggf. nicht stattfindet, wenn diese Zahl nicht erreicht wird.

3.3 Eignung und Eigenverantwortung
Die Teilnehmerin bzw. ihre Sorgeberechtigten bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass:

  • Sie den Anforderungen des Programms körperlich und psychisch gewachsen ist
  • Sie keine gesundheitlichen Einschränkungen oder medizinischen Kontraindikationen hat, die gegen eine Teilnahme sprechen
  • Sie selbst verantwortlich prüft und sicherstellt, dass die Teilnahme für sie unschädlich ist
  • Sie diese Eigenverantwortung auch während des gesamten Workshops/ Kurses wahrnimmt und sich selbst beobachtet
  • Sie die Teilnahme unterbricht oder abbricht, wenn sie sich überfordert oder unwohl fühlt

Die Veranstalterin trifft keine Unbedenklichkeitsprüfung. Die Eigenverantwortung liegt vollständig bei der Teilnehmerin (oder bei den Sorgeberechtigten bei minderjährigen Teilnehmerinnen).

4. Mindestteilnehmerzahl und Durchfühung

4.1 Mindestteilnehmerzahl
Damit ein Workshop oder Kurs stattfinden kann, muss die auf dem aktuellen Flyer und der Website genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht werden.
Diese Mindestteilnehmerzahl ist Vertragsbestandteil dieser AGB.

4.2 Absage wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
Die Veranstalterin kann den Workshop/Kurs bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Erfolgt die Absage durch die Veranstalterin aufgrund nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, erfolgt eine volle Rückerstattung der Gebühren.

4.3 Veranstalterinnenausfall und Ersatzlösung
Sollte die Veranstalterin oder von ihr beauftragte Referentin erkranken oder ausfallen:

  • Die Veranstalterin organisiert eine gleichwertige Vertretung durch eine von ihr geschulte und ausgewählte Übungsleiterin/Referentin
  • Sollte keine Vertretung möglich sein, wird die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Gebührenmodell
Beide Workshops/Kurse werden als Pauschalgebühr wie auf aktuellem Flyer/Website ausgeschrieben berechnet.

5.2 Zahlungszeitpunkt
Die Gebühr ist fällig mit Anmeldung oder wie auf Flyer angegeben.

5.3 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsmodalitäten werden mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt (z.B. Banküberweisung, Lastschrift, etc.).

6. Stornierungsbedingungen

6.1 Stornierung durch die Teilnehmerin/Sorgeberechtigte

  • Bis 14 Tage vor Workshop-Beginn: 100 % Rückerstattung der Gebühr
  • Weniger als 14 Tage vor Workshop-Beginn: keine Rückerstattung, 100 % der Gebühr wird fällig

Sollte eine Teilnehmerin bei einem fortlaufenden Kurs mit mehreren Terminen oder bei Auftakt-Workshop + Fortsetzungstermine an einem oder mehrerer der Termine verhindert sein, so ist:

  • Weder vollständige noch teilweise Erstattung der Kursgebühren möglich,
  • Kein Nachholen von Terminen möglich,
  • Kein Übergang in einen späteren Kurs möglich,
  • Eine Teilnehmerin, die sich anmeldet, erklärt sich damit einverstanden, den gesamten Kurs durchzuführen.

Absagen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail, Post).

7. Veranstalterinnenrecht zum Ausschluss von Teilnehmerinnen

7.1 Ausschlussgrund
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, eine Teilnehmerin vom Workshop/Kurs auszuschließen oder die weitere Teilnahme zu untersagen, wenn:

  • Die Teilnehmerin den Workshop/Kurs durch erhebliches Störverhalten massiv beeinträchtigt
  • Die Veranstalterin erkennt, dass die weitere Teilnahme der Teilnehmerin selbst schadet oder schaden könnte (z.B. psychische Überforderung, Zeichen von gesundheitlicher Beeinträchtigung)
  • Sonstige schwerwiegende Gründe nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Veranstalterin vorliegen

7.2 Ausschluss und Rückerstattung
Im Fall eines Ausschlusses:

  • Die Teilnehmerin wird zeitnah informiert.
  • Es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

8. Schweigepflicht und Vertraulichkeit

8.1 Schweigepflicht der Veranstalterinnen
Die Veranstalterin und alle bei der Durchführung beteiligten Übungsleiterinnen/Referentinnen unterliegen einer strikten Schweigepflicht für alle:

  • Persönliche Aussagen und Berichte von Teilnehmerinnen
  • Gesundheitliche oder persönliche Informationen
  • Familiäre Situationen
  • Emotionale oder seelische Inhalte
  • Sonstige vertrauliche Mitteilungen, die während des Workshops/ Kurses erfolgt sind

Diese Schweigepflicht ist unbegrenzt und bleibt auch nach Beendigung des Kurses bestehen.

8.2 Schweigepflicht der Teilnehmerinnen
Die Teilnehmerinnen bestätigen, dass alles, was andere Teilnehmerinnen während des Workshops/Kurses persönlich berichten oder teilen, vertraulich bleibt und nicht an Dritte weitergegeben wird. Dies umfasst unter anderem:

  • Namen von Personen, deren Geschichten erwähnt werden
  • Gesundheitliche, persönliche oder emotionale Inhalte anderer Teilnehmerinnen
  • Inhalte aus Gruppendiskussionen

Die Schweigepflicht ist ein gegenseitiges Vertrauen, das für den Workshop/Kurs essentiell ist.
Die Verletzung der Schweigepflicht durch Teilnehmerinnen kann zum Ausschluss führen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt nach Maßgabe einer separaten Datenschutzerklärung, die mit den AGB verknüpft ist und auf Anfrage zur Verfügung steht.

10. Haftungs- und Haftungsbeschränkung

10.1 Haftung der Veranstalterin

  • Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen oder Erfüllungsgehilfinnen beruhen.
  • Für sonstige Schäden haftet die Veranstalterin unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Bei einfach fahrlässig verursachten sonstigen Schäden haftet die Veranstalterin nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreterinnen und Erfüllungsgehilfinnen der Veranstalterin.
  • Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

10.2 Ausgeschlossene Haftung
Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für:

  • Psychische oder physische Überforderung, die die Teilnehmerin hätte vermeiden können durch Nutzung ihrer Eigenverantwortung (vgl. § 3.3)
  • Unfälle oder Verletzungen bei An- und Abreise oder außerhalb der Workshop-/Kurs-Zeiten
  • Schäden, die das allgemeine Lebensrisiko betreffen

11. Fotografie, Videoaufnahmen und Bildrechte

11.1 Fotografie und Videoaufnahmen
Fotografie und Videoaufnahmen während des Workshops/Kurses sind nicht gestattet, es sei denn, die Veranstalterin hat dies ausdrücklich genehmigt.
Teilnehmerinnen und Sorgeberechtigte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung fotografiert oder gefilmt werden.

11.2 Dokumentation durch die Veranstalterin
Falls die Veranstalterin Fotos oder Videos für Dokumentation oder Werbung macht, gilt eine separate, schriftliche Einwilligungserklärung (getrennt von diesen AGB).

12. Änderung der AGB

Die Veranstalterin behält sich vor, diese AGB anzupassen, wenn:

  • Rechtliche Änderungen dies erfordern
  • Wesentliche Änderungen des Programms vorgenommen werden

Bei wesentlichen Änderungen, die Teilnehmerinnen negativ betreffen, werden diese vor dem nächsten Workshop/Kurs informiert und haben das Recht zu widersprechen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

13.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin.

13.3 Gesamter Vertrag
Diese AGB zusammen mit dem Anmeldebogen und den Angaben auf Flyer/Website (insbesondere Termine, Gebühren, Mindestteilnehmerzahl, Programminhalte) bilden den gesamten Vertrag zwischen den Parteien.

13.4 Kommunikation und Kontakt
Alle Mitteilungen an die Veranstalterin sollen schriftlich erfolgen (E-Mail oder Post an die auf Flyer angegebene Adresse).

14. Besonderheiten für Minderjährige Teilnehmerinnen

14.1 Sorgeberechtigte als Vertragspartei
Bei der Anmeldung zu einem “Vom Mädchen zur Frau” Kurs müssen die Sorgeberechtigten (Eltern, Erziehungsberechtigte, Vormund):

  • Den Anmeldebogen unterzeichnen
  • Diese AGB akzeptieren (durch Unterschrift oder digitale Bestätigung)
  • Haften für etwaige Ansprüche aus dem Vertrag

14.2 Besonderheiten der Schweigepflicht für Kinder
Die Veranstalterin wird Sorgeberechtigten grundsätzlich keine Inhalte von Aussagen ihrer Kinder mitteilen (Schweigepflicht). Ausnahmen sind:

  • Wenn die Veranstalterin Zeichen einer Kindeswohlgefährdung erkennt und gesetzlich verpflichtet ist, Behörden zu informieren
  • Auf ausdrückliche Nachfrage der Sorgeberechtigten über Lernfortschritte oder Wohlbefinden (jedoch keine Inhalte persönlicher Offenbarungen)

14.3 Mindestalter für die Kurse „Vom Mädchen zur Frau“
Die genannten Kurse sind konzipiert für Mädchen im Alter von 9-16 Jahren. Eine Teilnahme außerhalb dieser Altersgruppe ist nach Rücksprache mit der Veranstalterin möglich.

Chemnitz, der 05.02.2026
Veranstalterin: Maria Jentsch